DKK 2016: Niedergelassene Hämatologen und Onkologen warnen vor “Rationierung durch die Hintertür”

Der Berufsverband warnt vor einem Angriff auf die Therapiefreiheit zu Lasten der Krebspatienten

Bei der medikamentösen Versorgung von Krebspatienten in Deutschland wird seit Neuestem versucht, wirksame Therapien gezielt von der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung auszunehmen. Anlässlich des Deutschen Krebskongresses warnt der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e. V. vor dieser „Rationierung durch die Hintertür“.

Rationierung durch die Hintertür

Mit dem so genannten AMNOG-Verfahren wurde in Deutschland vor fünf Jahren ein neues Bewertungsverfahren für innovative Arzneimittel eingeführt, bei dem nach der arzneimittelrechtlichen Zulassung der Patientennutzen im Rahmen einer „frühen Nutzenbewertung“ noch einmal separat abgeschätzt wird. Das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung bildet die Grundlage für Preisverhandlungen bzw. Rabattverträge zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und den Krankenkassen: Je höher der Zusatznutzen, umso besser ist der Preis, den der Hersteller für sein Medikament im
GKV-System erzielen kann. So weit, so fair. „Mittlerweile ist aber zu beobachten, dass das als Instrument der Preisfindung zwischen Industrie und GKV entwickelte AMNOG-Verfahren dafür missbraucht wird, die Erstattung wirksamer Medikamente bei Krebspatienten einzuschränken und damit in die Therapiefreiheit des Arztes fundamental und unzulässig einzugreifen“, betonte der BNHO-Vorsitzende Prof. Dr. Stephan Schmitz. Hoch wirksame Krebsmedikamente sollen nur noch Krebspatienten zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen, bei denen das AMNOG-Verfahren einen Zusatznutzen gegenüber (kostengünstigeren) Vergleichstherapien bescheinigt hat. Damit wäre ein
Medikament ohne Zusatznutzen bei Patienten trotz nachgewiesener Wirksamkeit nicht verordnungsfähig.

Konkret enthält beispielsweise die Arzneimittelvereinbarung zwischen der KV Bayern und bayerischen Krankenkassen einen Passus, wonach „Arzneimittel, bei denen der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt hat, […] grundsätzlich nur in den Anwendungsgebieten mit Zusatznutzen verordnet“ werden sollen. „Damit wird versucht, in die Therapiekompetenz des Arztes einzugreifen und aus Kostengründen unter dem Mantel einer ‚wirtschaftlichen Verordnung’ Krebspatienten wirksame Medikamente vorzuenthalten. Hier liegt ganz klar eine nicht zulässige Rationierung vor, die die Versorgung verschlechtern und letztlich Leben kosten kann“, betonte Dr. Robert Dengler, der die bayerischen Verhältnisse als Geschäftsführer des BNHO Bayern und aus seiner hämatologisch-onkologischen Schwerpunktpraxis in Regensburg aus erster Hand kennt.

Der BNHO möchte den Deutschen Krebskongress 2016 nutzen, um mit Nachdruck vor dieser gefährlichen Entwicklung zu warnen. Bei einem Kongresssymposium unter dem gemeinsamen Vorsitz des BNHO und der Deutschen Krebsgesellschaft wurde das Thema unter anderem mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und auch der Kostenträger diskutiert. „Es gab Anfang des Jahrtausends im Zusammenhang mit dem Off-Label-Use schon einmal den Versuch, die Verordnung wirksamer Medikamente einzuschränken. Das ist damals zurecht gescheitert. Wir müssen das jetzt
nicht unter anderen Vorzeichen wiederholen“, so Schmitz.

Für die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns betonte Johann Fischaleck, dass das AMONG weder den Stellenwert neuer Arzneimittel innerhalb des medizinischen Standards noch innerhalb der Leitlinien festlege: „Dies müssen die Fachgesellschaften leisten“, so Fischaleck. Seien zwei Interventionen medizinisch vergleichbar, müsse allerdings die kostengünstigere eingesetzt werden.

Der BNHO schließt sich dieser Auffassung im Prinzip an, verwahrt sich aber dagegen, dass Medikamente nur wegen eines nicht nachgewiesenen Zusatznutzens aus der Erstattung genommen werden. Auch ohne Nachweis eines Zusatznutzens handelt es sich um hoch wirksame, arzneimittelrechtlich zugelassene Medikamente. „Gerade bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen ist es häufig notwendig, dass es verschiedene wirksame Medikamente für die Patienten gibt, die in Kombination oder sequenziell eingesetzt werden können. Nur so erreiche man eine lange Tumorrückbildung (Remission). Krebsmedikamente wirken am Anfang häufig sehr gut, dann entwickeln sich aber Resistenzen, und man braucht ein weiteres Medikament – ein wirksames Medikament und nicht nur ein Medikament, das im AMNOG-Verfahren einen Zusatznutzen gezeigt hat“, betonte Schmitz. „Die Entscheidung über diese patientenindividuelle Therapie muss auch in Zukunft allein beim Arzt liegen.“

Quelle: Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e.V.

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