Archiv für die Kategorie „Immuntherapie“

Neue innovative Medikamente vom Gemeinsamen Bundesausschuss mehrfach mit “Zusatznutzen nicht belegt” bewertet – Medizinische Fachgesellschaften sehr besorgt über diese Entwicklung

Ob beim Lungenkrebs, chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) oder Dickdarmkrebs: Trotz Verlängerung der Überlebenszeiten wird neuen innovativen Medikamenten der Zusatznutzen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Frage gestellt.

Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. und die Arbeitsgemeinschaft für Internistische Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesellschaft befürchten, dass diese Tendenz den Zugang zu neuen Arzneimitteln insbesondere für Krebspatienten in schwierigen oder fast aussichtslosen Situationen gefährdet.

160929 DGHO besorgt_Zusatznutzen vom G-BA in Frage gestellt

In den letzten Wochen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrfach die Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ für Krebsmedikamente getroffen, obwohl diese die Überlebenszeit der Patienten verlängern. Auch wurde innovativen Präparaten für die chronische lymphatische Leukämie und das Lungenkarzinom kein Zusatznutzen gerade in den Patientengruppen zugesprochen, in denen der höchste, ungedeckte, medizinische Bedarf besteht. 

Die frühe Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde 2010 mit dem Ziel eingeführt, den Zusatznutzen neuer Arzneimittel als Grundlage der Preisbildung zu verwenden. Das Verfahren ist aufwändig, umfasst Dossiers der pharmazeutischen Unternehmer von 1.000 und mehr Seiten, einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bzw. des G-BA und eine Anhörung, an der auch die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften beteiligt sind. Einer der großen Vorteile des Verfahrens liegt in wertvollen, zusätzlichen Informationen über neue Arzneimittel. Die Nutzenbewertung hat aus Sicht von DGHO und AIO bisher gut funktioniert. Sie muss ein lernendes System bleiben. Allerdings wurden in mehreren Verfahren der letzten Wochen vom G-BA überraschend negative Festlegungen getroffen. Sie sind Anlass, auf eine sich andeutende Fehlentwicklung hinzuweisen.

„Zusatznutzen nicht belegt“ trotz Verlängerung der Überlebenszeit

Bei drei im September 2016 abgeschlossenen Verfahren der frühen Nutzenbewertung (Ramucirumab beim Dickdarmkrebs, Ramucirumab beim Lungenkrebs, Necitumumab beim Lungenkarzinom) führt die Kombination der neuen Antikörper mit konventioneller Chemotherapie in großen randomisierten Studien zu einer signifikanten Verlängerung der mittleren Überlebenszeit, rechnerisch um 14 bis 21 Prozent gegenüber der Chemotherapie allein. Die Gabe dieser Antikörper ist mit Nebenwirkungen belastet, bei Ramucirumab u. a. mit einem stärkeren Abfall der weißen Blutkörperchen als mit Chemotherapie allein, mit Fatigue und mit erhöhtem Blutdruck. Bei Necitumumab tritt vor allem eine Hautreaktion auf.

In der Praxis werden Krebspatienten vor dem Therapiestart ausführlich über den Nutzen und die Nebenwirkungen neuer Arzneimittel aufgeklärt. Der Patient entscheidet, wie wichtig ihm die mögliche Verlängerung der Überlebenszeit gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen ist. Auch nach der Entscheidung für die Therapie mit einem neuen Arzneimittel kann er die Behandlung beim Auftreten belastender Nebenwirkungen jederzeit abbrechen.

Der G-BA hat in den drei Verfahren nicht aus dieser Patientensicht, sondern nach der Formel entschieden:

Verlängerung der Überlebenszeit – Nebenwirkungen = Zusatznutzen nicht belegt

Ähnlich war auch schon das Vorgehen zu Regorafenib beim Dickdarmkrebs im April 2016. Prof. Dr. Carsten Bokemeyer, Geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie erläutert: „Für viele Patienten ist eine mögliche Verlängerung der Überlebenszeit die dominierende Motivation für eine Krebstherapie. Dafür sind sie auch bereit, Nebenwirkungen zumindest bis zu einem bestimmten Ausmaß in Kauf zu nehmen.“

„Zusatznutzen nicht belegt“ trotz hoher Ansprechraten

Innerhalb bestimmter Krebskrankheiten können heute vielfach Subgruppen – oft auf der Basis molekularer Faktoren – mit besonders ungünstiger Prognose identifiziert werden. Bei der chronischen lymphatischen Leukämie gehören dazu Patienten mit del17p bzw. der TP53 Mutation. Der orale Kinase-Inhibitor Idelalisib führt bei dieser Hochrisikogruppe in Kombination mit Anti-CD20-Antikörper zu Remissionsraten von etwa 80 Prozent sowie einer signifikanten Verlängerung der progressionsfreien und der Gesamtüberlebenszeit. In der Neubewertung des Zusatznutzens von Idelalisib wurde der Subgruppe von Patienten mit del17p bzw. TP53 Mutation kein Zusatznutzen zuerkannt. „Idelalisib ist eine unverzichtbare Behandlungsoption für CLL-Patienten mit 17p- oder TP53 Mutation“, erklärt Prof. Dr. Michael Hallek, Vorsitzender der DGHO Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie und Leiter der deutschen CLL-Studiengruppe.

Eine prognostisch sehr ungünstige Gruppe beim EGFR-mutierten Lungenkarzinom sind Pati-enten mit einer T790M-Mutation. Sie sind resistent gegenüber den sonst hoch wirksamen Tyrosinkinase-Inhibitoren. Der neue Kinase-Inhibitor Osimertinib wirkt gezielt bei dieser vorbehandelten Patientengruppe mit einer Ansprechrate von über 60 Prozent und einer progressionsfreien Überlebenszeit von fast 10 Monaten. Auch Osimertinib wurde in der aktuellen Nutzenbewertung kein Zusatznutzen zugesprochen. „Osimertinib ist eine genau für einen spezifischen Resistenzmechanismus entwickelte Substanz mit hoher klinischer Wirksamkeit und guter Verträglichkeit. Ohne diese Substanz ist die optimale, gezielte Behandlung dieser gut definierten Subgruppe von Patienten mit einer EGFR-Resistenzmutation nicht gegeben“, so Prof. Dr. Martin Reck, Chefarzt des Onkologischen Schwerpunktes der Lungenfachklinik Grosshansdorf und Beisitzer im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft (AIO).

DGHO und AIO plädieren für eine stärker patientenzentrierte Nutzenbewertung neuer Arzneimittel mit höherer Gewichtung von Endpunkten wie Überlebenszeit gegenüber potenziellen, reversiblen Nebenwirkungen. In der Praxis ist es ureigene ärztliche Aufgabe gemeinsam mit dem Patienten die Abwägung von individuell erzieltem Erfolg und individuell auftretender Toxizität kontinuierlich im Behandlungsverlauf neu zu bewerten. Auch plädieren wir für einen Fokus auf Patientengruppen mit ungedecktem, medizinischem Bedarf. Bei Vorliegen überzeugender Daten zum Ansprechen und zur Verträglichkeit sollte ein befristeter Zusatznutzen ausgesprochen werden. Unabhängige Register können helfen, den Zusatznutzen in der Versorgungsrealität zu quantifizieren. Durch die G-BA Festlegung „Zusatznutzen nicht belegt“ werden Patienten und verordnende Ärzte verunsichert mit dem Risiko, dass ein wirksames Präparat gar nicht eingesetzt wird.

Quelle: DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. sowie Arbeitsgemeinschaft internistische Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.

Hautkrebs: Novartis Pharma startet neues Informationsangebot mit www.leben-mit-hautkrebs.de

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen weltweit.  Allein in Deutschland gibt es jährlich über 263.800 Neuerkrankungen.

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Eine nützliche Informationsquelle zum vielschichtigen Themenspektrum Hautkrebs bietet die neue Website     www.leben-mit-hautkrebs.de. Das Serviceangebot von Novartis Oncology richtet sich an Patienten, Angehörige und Interessierte. Umfangreiche Hintergrundinformationen zur Erkrankung sowie zu Erkennungsmöglichkeiten, Therapieprinzipien und Behandlungsmethoden können Betroffene in verschiedenen Phasen der Erkrankung unterstützen. Als weitere Services stehen beispielsweise praktische Tipps zur Selbstuntersuchung und ein Leitfaden für das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zum Download zur Verfügung.

Um Aufmerksamkeit für die Erkrankung und Vorsorge zu schaffen, wurde sogar der Monat Mai zum Hautkrebsmonat ausgerufen. Denn gerade mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es viele ungeschützt in die Sonne, wodurch das Risiko für Hautkrebs steigen kann.

Die gute Nachricht: Die meisten Hautkrebsarten lassen sich gut behandeln. Doch gibt es auch bösartige Hautkrebsvarianten: Das maligne Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“ genannt, stellt die aggressivste Form von Hautkrebs dar und neigt dazu, andere Körperbereiche zu befallen. Die Behandlung vom schwarzen Hautkrebs ist erschwert und die Prognose für den Patienten meist ungünstig.

Hautkrebs verstehen – erkennen – behandeln
„leben-mit-hautkrebs.de“ bündelt Informationen zum Krankheitsbild und liefert Antworten auf häufige Fragen aus Patientensicht. So werden Ursachen und Risikofaktoren, die für die Entstehung von Hautkrebs eine Rolle spielen können, umfassend beleuchtet sowie bewährte Diagnose- und Screeningverfahren allgemeinverständlich vorgestellt. Das verfügbare Behandlungsspektrum wird von operativen Verfahren oder Bestrahlungs- und Chemotherapie bis hin zu modernen, zielgerichteten medikamentösen Therapien differenziert abgebildet. Verlinkungen zu Selbsthilfegruppen oder weiterführenden Informationsquellen inklusive Tipps für die Arztsuche runden das Angebot ab.

Das ABC der Selbstkontrolle: Warnsignale richtig deuten
Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto günstiger sind oftmals die Heilungschancen.4 Neben den Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen können Patienten selbst einen entscheidenden Beitrag zur Früherkennung von Hautveränderungen leisten. Die ABCDE-Regel5 ist ein bewährtes Instrument, um Auffälligkeiten und erste Warnsignale für ein Melanom zu erfassen und im Gespräch mit dem behandelnden Arzt anzumerken. Darüber hinaus bietet „leben-mit-hautkrebs.de“ eine Checkliste um festzustellen, ob individuelle Hautmerkmale möglicherweise auf ein potenziell erhöhtes Erkrankungsrisiko hindeuten. Die Selbsteinschätzung sollte anschließend gemeinsam mit einem Dermatologen besprochen werden.6
Checkliste zur Selbsteinschätzung des Hautkrebsrisikos für das Gespräch beim Hautarzt
□ Meine Haut bräunt leicht, beim Sonnen habe ich keine Probleme
□ Bei mir kommt es immer schnell zu Sonnenbrand
□ Meine Haut ist blass, ich habe Sommersprossen
□ Ich habe Verwandte mit blasser Haut und Sommersprossen
□ Ich habe so gut wie keine Pigmentmale
□ Ich habe viele Pigmentmale
□ Ich habe Pigmentmale, die seit Jahren unverändert sind
□ Ich habe nur Pigmentmale, die kleiner als zwei Millimeter sind
□ Einige meiner Pigmentmale sind größer als zwei Millimeter
□ Ich habe ein Pigmentmal, das angeboren und größer als zwei Zentimeter ist
□ Ein Pigmentmal ist in letzter Zeit neu entstanden
□ Mit einem meiner Pigmentmale könnte etwas nicht in Ordnung sein

Quelle:  Novartis Pharma GmbH – vom 4. April 2016

 

 

Nieren- und Blasenkrebs: Neuer Therapieansatz in der Immunonkologie erwartet

Eine Tumorerkrankung mit dem eigenen Immunsystem angreifen? Genau dieser Mechanismus wird durch verschiedene neue Substanzen aus dem Bereich der „Immunonkologie“ verfolgt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Therapieansätzen, wie der Chemotherapie, bei denen der Tumor direktes Ziel des Wirkstoffes ist, funktionieren die Immunonkologika über eine verstärkte Immunantwort und die daraus resultierende anti-tumoröse Wirkung der körpereigenen Abwehr.

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„Dieser Mechanismus greift auch bei urologischen Tumoren und wird die Therapievielfalt beim metastasierten Nierenzellkarzinom und beim metastasierten Harnblasenkarzinom in Kürze erweitern“, sagt Prof. Dr. Christian Wülfing, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) angesichts der bevorstehenden Zulassung neuer Wirkstoffe in der uroonkologischen Immuntherapie. Jährlich erkranken laut Statistik des Robert Koch-Instituts in Deutschland rund 15 000 Männer und Frauen neu an Nierenkrebs und etwa 29 000 an Blasenkrebs.

Prof. Dr. Christian Wülfing Prof. Dr. Christian Wülfing, Urologie, Asklepios Klinik Altona

Schlüssel für den Fortschritt im Kampf gegen Krebs sind die „T-Zellen“. Prof. Wülfing: „Die körpereigenen zytotoxischen T-Zellen, die in der Lage sind, körperfremde Zellen – auch Tumorzellen – zu erkennen und zu zerstören, werden durch ein komplexes Zusammenspiel bestimmter aktivierender und hemmender Signale gesteuert. Diese sogenannten Immun-Checkpoints steuern die Zerstörung von fremden Zellen, verhindern dabei aber eine dauerhafte Immunantwort und somit eine Schädigung gesunden Gewebes. Die wichtigsten Regulatoren in diesem Zusammenspiel sind die PD-1-/PD-L1- und die CTLA-4 Signalwege, die in den letzten Jahren in den Fokus der pharmakologisch-onkologischen Forschung kamen.“ Verschiedene neue Wirkstoffe, die diese Signalwege anzielen, konnten synthetisiert und in klinische Studien eingebracht werden.

Zwei dieser neuen Substanzen zeigen in aktuellen Studien ein deutlich verlängertes Überleben für Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom (mNZK) und für Patienten mit metastasiertem Harnblasenkarzinom. Der Wirkstoff Nivolumab wurde in einer randomisierten Phase-III Studie zur Zweitlinientherapie des mNZK (Nivolumab versus Everolimus in Advanced Renal-Cell Carcinoma, Robert J. Motzer et al.) getestet. Insgesamt 821 Patienten wurden in den Nivolumab- oder Everolimus-Therapiearm randomisiert. Es fand sich ein Gesamtüberleben von 25,0 versus 19,6 Monaten, was einer 23%igen Verringerung des Sterberisikos entsprach.
Beim metastasierten Harnblasenkarzinom wurde die Substanz Atezolizumab in einer Phase-II Studie getestet, die zuletzt im Januar 2016 in San Francisco vorgestellt wurde (IMvigor 210, a phase II trial of atezolizumab (MPDL3280A) in platinum-treated locally advanced or metastatic urothelial carcinoma (mUC)). Hier konnten 310 Patienten eingeschlossen und im Sinne einer Zweitlinientherapie nach Cisplatin-Therapieversagen behandelt werden. Abhängig von der PD-L1-Expression im Tumorgewebe konnte ein objektives Ansprechen in bis zu 26% und ein Überleben von bis zu 11.4 Monaten erzielt werden.

„Erfreulicherweise gingen die Behandlungen mit diesen innovativen Substanzen insgesamt mit einem sehr günstigen Toxizitätsprofil einher“, sagt der DGU-Pressesprecher. So scheinen die Wirkstoffe nur sehr selten höhergradige Nebenwirkungen auszulösen. Selten scheint auch mit immunvermittelten Nebenwirkungen wie Durchfall und Bauchkrämpfen oder Störungen der Hormonproduktion und -regulation zu rechnen zu sein, deren Behandlung, laut Prof. Wülfing, geschult erfolgen müsse.

Während Atezolizumab zunächst in einem klinischen Studienprogramm weiter verfolgt und derzeit in einer Phase-III Studie zur unterstützenden Therapie nach Entfernung der Harnblase (adjuvante Therapie) getestet wird, ist der klinische Einsatz von Nivolumab zur Immuntherapie beim metastasierten Nierenzellkarzinom in Deutschland in Kürze zu erwarten. Prof. Wülfing: „Nachdem die amerikanische Zulassungsbehörde FDA aufgrund der dargestellten Studienergebnisse Nivolumab Ende 2015 die Marktfreigabe für die Indikation fortgeschrittenes Nierenzellkarzinom erteilt hat, ist in den nächsten Monaten mit der europäischen Zulassung zu rechnen.“ Ein wichtiger Schritt dahin ist getan: Aktuell hat der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) die Indikationserweiterung empfohlen. Die Empfehlung wird nun von der Europäischen Kommission, die über die Zulassung von Arzneimitteln in den Mitgliedsstaaten entscheidet, geprüft. Nivolumab ist bereits bei metastasiertem Lungen- und Hautkrebs zugelassen.

„Im nächsten Schritt geht es um die Frage nach der besten Therapiesequenz in der Uroonkologie, das heißt der individuell optimalen Anwendung des neuen Wirkstoffs“, sagt DGU- und Kongresspräsident Prof. Dr. Kurt Miller und verweist auf den 68. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. vom 28. September bis 1. Oktober 2016 in Leipzig, wo die Immuntherapie des mNZK zu den vielversprechendsten wissenschaftlichen Themen zählt.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU e.V.)

TOP-Infos zu modernen Krebsmedikamenten: Arzneimittel bewertung wird neue Rubrik auf Onkopedia.com

Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) erweitert ihre Internetplattform Onkopedia.com für alle Interessierten mit der neuen Rubrik zur Arzneimittel Bewertung.
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Damit reagiert die DGHO auf die seit einigen Jahren kontinuierlich steigende Anzahl verfügbarer Arzneimittel in der Hämatologie und Onkologie, die viele neue Behandlungsperspektiven eröffnet. Gleichzeitig stellt dies die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor große Herausforderungen. Neben dem Text der Zulassung sind Ergebnisse weiterer Studien, Leitlinien sowie externe Vorgaben bei Therapieberatung und Verordnung zu berücksichtigen.
In Deutschland ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit Anfang 2011 durchgeführte Frühe Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) von besonderer Bedeutung. Konzipiert zur Festlegung eines Zusatznutzens als Basis für die Preisverhandlung zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen, liefert das Verfahren viele zusätzliche Informationen über Details der Zulassungsstudie(n) und eine methodische Bewertung. Die Vielfalt und die rasche Zunahme relevanter Informationen sind schwer überschaubar. In komprimierter Form fasst dieser die aktuellen Informationen zu den neuen Arzneimitteln mit den Ergebnissen der Zulassungsstudien, der Festlegung des Zusatznutzens und den Empfehlungen der Fachgesellschaften zusammen.
Bokemeyer  Prof. Dr. Carsten Bokemeyer, Direktor der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik für Onkologie, Hämatologie und Knochenmarktransplantation mit Sektion Pneumologie am Universitätsklinikum Hamburg
Prof. Carsten Bokemeyer, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO erläuterte am 17. Februar 2016 die Situation bei der Therapie von Blutkrebserkrankungen und soliden Tumoren. “Die Krebsbehandlung befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Uns Hämatologen und Onkologen steht nahezu monatlich ein neues Medikament zur Verfügung.” Viele neue Substanzen führten sowohl zu längeren mittleren Überlebenszeiten als auch zu einer höheren Rate von Langzeitüberlebenden. “Darüber hinaus kommt es unter den neuen Medikamenten oft zu einer klinisch relevanten Linderung von krankheitsbedingten Beschwerden und – im Vergleich zur Chemotherapie – oft zu einer deutlichen Verringerung von Nebenwirkungen”, so Bokemeyer.
Laut Bokemeyer stellt aber gleichzeitig der Innovationsschub in der Hämatologie und Onkologie die in der Krebstherapie Tätigen vor neue Herausforderungen: “Durch eine präzisere Diagnostik müssen wir frühzeitig erkennen, wer von den neuen Substanzen profitiert – beispielsweise durch die Identifizierung von genetischen Mutationen, die Feststellung von Komorbiditäten oder die Kategorisierung in Subgruppen. Außerdem brauchen wir bessere Daten unter anderem zu Langzeitnebenwirkungen.” Darüber hinaus sei es von immanenter Bedeutung, die neuen Erkenntnisse über moderne Kommunikationsplattformen schnell an die verordnenden Ärztinnen und Ärzte weiterzugeben.
“Bei jeder neuen Substanz, die uns zur Verfügung steht, müssen wir uns immer wieder folgende Fragen stellen: Welches Arzneimittel ist wirklich ein Gewinn, welche Diagnostik ist erforderlich, welcher Patient profitiert von welcher Substanz, und welches Arzneimittel hat keinen oder nur einen geringen Zusatznutzen gegenüber dem bisherigen Standard”, fasste Bokemeyer die Herausforderungen der zukünftigen Krebstherapie zusammen.
Lüftner Prof. Dr. Diana Lüftner, Oberärztin an der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie an der Berliner Charité.
Aufgabe und Begrenzung von Leitlinien
“Heute sehen wir uns als Ärztinnen und Ärzte in der Krebstherapie nicht selten mit dem Problem konfrontiert, dass die Zulassung und die Frühe Nutzenbewertung sowie die aktuellen Behandlungsleitlinien auf identischen Daten beruhen, aber nicht zu denselben Schlussfolgerungen kommen, betonte DGHO Vorstandsmitglied Prof. Diana Lüftner. Dass ist zum einen ein wissenschaftliches Problem, da die jeweiligen methodischen Ansätze differieren. Zum anderen spielt auch die jeweilige Intention der an den verschiedenen Verfahren beteiligten Institutionen und Akteure eine Rolle”, so Lüftner. Die Preisfindung eines neuen Medikaments im Rahmen des AMNOG-Prozesses orientiert sich am durch den G-BA festgestellten Zusatznutzen. “Legt der G-BA bei seinen Festlegungen nun beispielsweise andere Endpunkte oder eine andere Vergleichstherapie als ein pharmazeutisches Unternehmen in seinem Dossier zugrunde, kommt es mitunter zu unterschiedlichen Einschätzungen mit Blick auf den Zusatznutzen einer neuen Substanz”, erläuterte Lüftner.
Lüftner hob die zentrale Rolle der medizinischen Fachgesellschaften im Verfahren der Frühen Nutzenbewertung hervor. Sie verwies auf einen Fall bei einem neuen Krebsmedikament für die Behandlung von Lungenkrebs, dass der G-BA aufgrund eines nicht deutlichen Effektes beim Studienziel ‘Gesamtüberleben’ die Möglichkeit gehabt hätte, keinen Zusatznutzen festzustellen. Als DGHO konnten wir in unserer Stellungnahme anhand neuer Daten die positiven Effekte beim Endpunkt ‘Lebensqualität’ darstellen, so dass im Endergebnis für das Medikament ein beträchtlicher Zusatznutzen festgestellt wurde. Eine angemessene Entscheidung für unsere Patientinnen und Patienten”, so Lüftner.
Beschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit durch Arzneimittelvereinbarungen
 Schmitz_BNHO  Prof. Dr. Stephan Schmitz, Onkologe, Köln
Mögliche Konsequenzen der Festlegungen des Zusatznutzens unter anderem auf die Therapiefreiheit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verdeutlichte Prof. Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e.V.: “Mit einiger Besorgnis stellen wir fest, dass die gesetzlichen Krankenkassen – zum Teil zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen – den für unsere Patientinnen und Patienten absolut notwendigen Zugang zu neuen Krebsmedikamenten einschränken wollen.” Grund sei unter anderem, dass die Bewertungen des G-BA im Rahmen von Arzneimittelvereinbarungen der Kostenträger insofern instrumentalisiert werden, als nur Substanzen mit einem festgestellten Zusatznutzen verordnet werden sollen. “Diese Einschränkungen sind aus unsere Sicht ein Eingriff in die Therapiefreiheit und können sogar die gesetzliche Verpflichtung, Patientinnen und Patienten jeweils nach dem Stand des medizinischen Wissens zu behandeln, konterkarieren”, so der BNHO-Vorsitzende.
Schmitz machte deutlich, dass die Frühe Nutzenbewertung in erster Linie ein Instrument zur Preisgestaltung sei. Die Aufgabe von Leitlinien hingegen ist, den optimalen Einsatz von Krebsmedikamenten nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens vorzuschlagen. Es sei nicht akzeptabel, dass Krankenkassen alleine oder zusammen mit Kassenärztlichen Vereinigungen aus finanziellen Motiven sachfremde Entscheidungen über den Stand des medizinischen Wissens treffen. “Die Hoheit dessen, was der Stand des medizinischen Wissens ist, liegt bei uns Ärztinnen und Ärzten und unseren wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Insofern begrüßen wir das Angebot der DGHO, einen neuen Bereich ‘Arzneimittel Bewertung’ mit zusammenfassender Darstellung der Zulassung, der G-BA-Festlegungen und der Empfehlungen der Fachgesellschaft zu implementieren”, so Schmitz.
Erweitertes Online-Angebot der DGHO:
Informationen zur Wirksamkeit und zum Nutzen neuer Arzneimittel
Prof. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, erläuterte die Motivation für die Implementierung des neuen DGHO-Angebots “Arzneimittel Bewertung” auf Onkopedia: “Die Datenbasis für neue Krebsmedikamente wächst mit rasanter Geschwindigkeit. Neben den initialen Zulassungsstudien werden zusätzliche Daten zu Subgruppen und mit längerer Verlaufsbeobachtung publiziert. Zu den Dossiers der Pharmaunternehmen kommen – seit Einführung des AMNOG im Jahr 2011 – nun auch die Ergebnisse der Frühen Nutzenbewertung in Form der Beschlüsse des G-BA hinzu. Dabei haben uns die Rückmeldungen unserer Kolleginnen und Kollegen gezeigt, dass diese Fülle an Informationen eher verwirrend als unterstützend wahrgenommen wird. Diese Situation war für uns der Ausgangspunkt, ein Informationsportal zu Wirksamkeit und Nutzen neuer Arzneimittel in der Hämatologie und Onkologie zu implementieren. Der neue Service soll es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, schnell und kompakt auf entsprechende Informationen zuzugreifen”, so Wörmann.
Im Bereich “Arzneimittel Bewertung” finden sich zu dem jeweiligen Arzneimittel Datum der Zulassung, Dareichungsform, Wirkmechanismus, Informationen zur Wirksamkeit und Nebenwirkungen sowie direkte Verlinkungen zu Zulassungsdaten bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), zu Studiendaten, zu Daten im Rahmen der Frühen Nutzenbewertung und zu den aktuell verfügbaren Leitlinien. “Wir setzen die Implementierung des neuen Angebotes als Erweiterung unseres Onkopedia-Leitlinienportals um und ermöglichen damit einen für den ärztlichen Alltag maßgeschneiderten Zugriff auf aktuelle Informationen”, betonte Wörmann.
Verschiedenartigkeit der Instrumente beachten
Die DGHO begrüßt das Verfahren der Frühen Nutzenbewertung als Instrument der Preisfindung, aus Sicht der Fachgesellschaft ist aber eine differenzierende Einordnung einer medikamentösen Therapie notwendig. Die alleinige Zulassung eines Medikaments definiere keinen Therapiestandard, das Ergebnis der Frühen Nutzenbewertung sei nicht gleichbedeutend mit einer Therapieleitlinie, und das Wirtschaftlichkeitsgebot ersetze keine individuelle patientenorientierte Behandlung, betonte Bokemeyer.
Der neue Service der DGHO “Arzneimittel Bewertung” als Erweiterung des Onkopedia-Leitlinienportals ist kostenlos und für alle Interessierten frei zugänglich.
Internet:
www.onkopedia.com
www.arzneimittel-bewertung.info
Quelle: Deutsche Gesellschaft f. Hämatologie und Onkologie

15. Niedersächsischer Krebsinformationstag am 7. November in Braunschweig

151029 KIT BS 2015 WEB

Immuntherapien gegen Krebs – NEU – VIDEO

Einführung und Überblick über die neue Säule der Krebstherapie

Prof. Dr. Stefan Frühauf erläutert die neuen Behandlungsmöglichkeiten mittels Immuntherapie

Immuntherapie in der Onkologie – neue Standards und zukünftige Strategien

Das Immunsystem stärken, um den Krebs zu bekämpfen. Das ist seit langem der Wunsch vieler Patientinnen und Patienten sowie Krebstherapeuten. Genährt wird diese Hoffnung aus Einzelfallbeobachtungen eines spontanen Tumorrückgangs, sowie durch therapeutische Erfolge mit immunstimulierenden Medikamenten insbesondere beim malignen Melanom, dem schwarzen Hautkrebs, sowie dem Nierenzellkarzinom. Frühe immunaktivierende Therapien mit Interferon und Interleukin-2 in den 1980er Jahren waren sehr nebenwirkungsreich. Die Behandlung mußte meist stationär auf einer Überwachungseinheit durchgeführt werden. Ein Langzeit-Therapieerfolg war nur bei einzelnen Patienten zu verzeichnen.

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Die Frage war, wie Tumoren es schaffen sich vor dem Immunsystem zu verstecken oder es ruhigzustellen. Die Forschung der letzten Jahrzehnte hat einige dieser Mechanismen aufgedeckt und daraus neue Immuntherapien für Tumoren abgeleitet.

T-Zellen sind die „Polizisten“ des Immunsystems. Sie werden durch eine Vielzahl an Signalen ruhiggestellt oder auch aktiviert. Dies geschieht an sogenannten Immun-Kontrollpunkten (Checkpoints). Hier können Tumorzellen regulierend eingreifen, um sich vor dem Zugriff des Immunsystems zu schützen. Der CTLA-4 (anti–cytotoxic T-lymphocyte– associated antigen 4) und der PD-1 (programmed cell death protein 1)-Signalweg sind dafür von zentraler Bedeutung. Gegen beide Stoffwechselwege wurden blockierende Antikörper entwickelt. Dadurch werden die schlafenden T-Zell-„Polizisten“ wieder aufgeweckt und gegen den Tumor in Marsch gesetzt.

In einem Symposium des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg  wurden im Februar 2015 die seit kurzem zugelassenen und die noch in klinischen Studien befindlichen Therapieansätze der Modulation von Immun-Kontrollpunkten für verschiedene häufige Tumorarten beleuchtet.

Malignes Melanom

Antikörper-basierte immunaktivierende Therapien mit CTLA-4 und PD-1 als Zielstrukturen haben in kurzer Zeit aufgrund der beeindruckenden Erfolge eine breite Anwendung gefunden. Inzwischen liegen beim Malignen Melanom für den CTLA-4 Antikörper Ipilimumab Erfahrungen mit mehr als 5000 Patienten aus den klinischen Studien und dem Markteinführungsprogramm vor.

Erstmals wurde mit Ipilimumab beim metastasierten Melanom in 20% der Patienten ein stabiles Langzeitüberleben nach 3 Jahren beobachtet. So gute Zahlen lassen sich auch nicht mit den neuen für BRAF-mutierte Melanome zugelassene Tyrosinkinaseinhibitoren (TKI) erzielen. Als neue Zielstruktur ist nun PD-1 hinzugekommen. Nivolumab ist ein PD-1 Antikörper mit dem die meisten Erfahrungen vorliegen. Er wird allein und in Kombination eingesetzt.

Im Jahr 2013 berichtete die Studiengruppe um Wolchok ihre Erfahrungen einer Kombination der anti-CTLA-4 und anti-PD-1 Antikörper. Sie konnten beim metastasierten Melanom ein Überleben von 88% der Patienten nach zwei Jahren berichten.

Beim metastasierten malignen Melanom kann –wie von Alexander Enk (Heidelberg) dargestellt- mit dem PD-1 Antikörper Nivolumab allein eine mittlere 2-Jahres-Überlebensrate von 42% erzielt werden.

Dies ist mehr als durch die bisher verfügbaren Ansätze mit dem Tyrosinkinase-Inhibitor (TKI) Vemurafenib, mit dem CTLA-4 Antikörper Ipilimumab oder einer Chemotherapie erreicht werden kann. Das war noch vor kurzem ein nicht erreichbar scheinendes Ziel. Die Therapie erfolgte dabei ambulant und ist unaufwendig. Die Nebenwirkungen können allerdings gravierend sein und es braucht einen erfahrenen Onkologen, um damit sicher umgehen zu können. Häufig kommt es durch die Immunaktivierung und den Kampf der Immunzellen gegen den Tumor in der Bildgebung zunächst zu einer Größenzunahme, einer Pseudoprogression, bevor eine Regression eintritt. Deshalb sollte das objektive Therapieansprechen erst nach 6-8 Wochen beurteilt werden.  Interessant ist auch, dass bei einer Tumorzunahme eine nochmalige Gabe einer solchen immunstimulierenden Therapie wieder wirksam sein kann.

Tumoren, die besonders gut ansprechen sind solche mit einer hohen Zahl an Erbgutveränderungen im Tumor, das heißt hohen Mutationsraten. Die Tumorzellen unterscheiden sich dadurch stärker von den normalen Körperzellen und sind deshalb für das Immunsystem leichter erkennbar.

Im April 2015 gab die Europäische Arzneimittelbehörde EMA deshalb ein positives Votum für die Zulassung von Nivolumab für die Behandlung des fortgeschrittenen Malignen Melanoms.

Lungenkrebs / Bronchialkarzinom

Die Rolle der neuen Immunaktivatoren beim Lungenkarzinom wurde ausführlich von Helge Bischoff (Heidelberg) beleuchtet. Die Wirksamkeit des CTLA-4 Antikörpers  Ipilimumab beim Bronchialkarzinom wurde bereits 2012 von einer internationalen Studiengruppe gezeigt und inzwischen an einer größeren deutschen Patientengruppe 2013 bestätigt.

Der PD1 Antikörper Nivolumab wurde von der Gruppe um Brahmer eingesetzt und zeigte beim Plattenepithelkarzinom in der Check-Mate 017 Studie ein 1-Jahres Überleben von 42% in der ersten Studien und in der CA209-003 Studie eine mediane Response-Dauer von 75 Wochen. Die Überlebenszeit liegt damit fast doppelt so hoch wie es mit einer konventionellen Chemotherapie mit Docetaxel bisher erreichbar war. Diese Daten veranlassten die Europäische Arzneimittelbehörde zu einem positiven Votum für Nivolumab. Eine Zulassung für die Therapie fortgeschrittener oder metastasierter Plattenepithel-Bronchialkarzinome nach Chemotherapie-Vorbehandlung ist im Juli 2015 erfolgt.

Auch mit dem PD1-Ligand Antikörper Pembrolizumab wurde von Garon und Mitarbeitern auf der Jahrestagung der amerikanischen Gesellschaft für Onkologie für das Adeno-Bronchialkarzinom ein Gesamtüberleben von 40%-80% berichtet. Dies war abhängig von der PD1 Expression im Tumor.

Mit dem PD1-Ligand Antikörper MPDL3280A, wurde -unabhängig ob es sich um ein nicht-kleinzelliges Bronchialkarzinom mit Plattenepithel- oder Adenokarzinom-Histologie handelte- eine Ansprechrate von 85% beobachtet. Nach 6 Monaten betrug das progressionsfreie Überleben 45%. Die besten Ansprechraten fanden sich auch hier bei der höchsten PD1-Ligand-Expression.

Nierenzellkarzinom

Interessante Daten zu urologischen Tumoren wurden von Carsten Grüllich (Heidelberg) vorgestellt. Der PD1-Antikörper Nivolumab erzielte in der CA209-010 Studie beim metastasierten Nierenzellkarzinom ein 2-Jahres-Überleben von 50%, sowie ein Langzeitansprechen bei 20%. Dies unterschied sich von einer Ansprechrate von 22% bei Patienten mit hoher PD1-Expression im Tumor zu 8% bei solchen mit niedriger Expression. Mit einem Gesamtüberleben von im Mittel 25 Monaten sind die Ergebnisse mit dem immunstimulierenden Antikörper besser als die in den AXIS, RECORD-1 und weiteren Untersuchungen veröffentlichten Ergebnisse mit Tyrosinkinaseinhibitoren beim Nierenzellkarzinom. Die Kombination von Nivolumab und Ipilimumab in der Ca209-016 Studie zeigte ein Ansprechen mit  anhaltender Wirksamkeit in 80% der Patienten und ein Überleben von 65% nach zwei Jahren. Immerhin setzen aufgrund der Nebenwirkungen 30% der Patienten die Therapie ab. Selbst bei diesen fand sich in 45% noch ein anhaltendes Tumoransprechen. Dies legt nahe, dass bereits eine einmalige Aktivierung des Immunsystems ausreichen könnte, um wieder die Kontrolle über den Tumor zu gewinnen. Phase-III Studien in der ersten Therapielinie sind beim metastasierten Nierenzellkarzinom geplant. Auf der Basis vorliegender Daten wird zunächst voraussichtlich eine Zulassung immunstimulierender Antikörper nach Versagen von Tyrosinkinaseinhibitoren beantragt.

Die simultane Kombination von Nivolumab mit den für das Nierenzellkarzinom zugelassenenen TKI Sunitinib oder Pazopanib war in der CA209-016 Studie zwar sehr gut wirksam. In 70% bis 80% der Patienten traten jedoch höhergradige Nebenwirkungen auf. Dabei handelte es sich vorwiegend um TKI-typische Nebenwirkungen. Als Weiterentwicklung werden innovative Ansätze wie z.B. sequentielle Therapien geprüft.

Beim Prostatakarzinom ist die Wirksamkeit immunstimulierender Antikörper bisher nicht belegt. Eine Studie mit Ipilimumab nach Chemotherapie-Versagen zeigte keinen Benefit für die Patienten. Eine Re-Analyse legte einen möglichen Nutzen für Patienten mit einer niedrig-aggressiven Erkrankung nahe. Weitere Studienbemühungen gehen in diese Richtung.

Morbus Hodgkin

Vielversprechende Ergebnisse bei hämatologischen Neoplasien berichtete Mathias Witzens-Harig (Heidelberg).  Der PD1-Blocker Nivolumab zeigte eine gute Wirksamkeit beim rezidivierten Morbus Hodgkin.

Nebenwirkungen

Den Nebenwirkungen der neuen Immuntherapien war ein eigener Vortrag von Guy Ungerechts (Heidelberg) gewidmet. Wie bei klassischen Chemotherapien kommen in 10-20% der Behandlungen höhergradige, Grad 3 oder Grad 4, Nebenwirkungen vor. Diese unterscheiden sich allerdings vom Bekannten. Es werden Hautentzündungen/ Dermatitis, Dickdarmentzündungen mit Durchfällen /Colitis, Leberentzündungen mit entsprechenden Laborveränderungen /Hepatitis, eine Entzündung der Hirnanhangsdrüse /Hypophysitis mit Schilddrüsenunterfunktion beobachtet. Die Dermatitis tritt oft nach 3 Wochen auf und die anderen Nebenwirkungen mit einem Maximum bis Woche 7 nach Therapiebeginn.

Aufgrund von Nebenwirkungen an der Lunge im Sinne einer Pneumonitis ist es erforderlich die Atemfunktion (Diffusionskapazität) bei betroffenen Patienten im Verlauf zu bestimmen.

Hier gilt es aufmerksam zu sein. Es kann eine Suppression des übermäßig aktivierten Immunsystems mit Cortison und je nach Schweregrad zusätzlich Mycophenolat-Mofetil, Infliximab, FK-507 oder Cyclophosphamid erforderlich sein. Hormonmangelerscheinungen durch die Hypophysitis bzw. Hormonüberfunktionen sind zu behandeln.

Immunstimulierende Therapieansätze sind besonders für bisher medikamentös nur schwer angehbare Tumoren wie das Maligne Melanom, das Bronchialkarzinom oder das Nierenzellkarzinom vielsprechend. Bei bestimmten Subgruppen des Mammakarzinoms konnte ebenfalls eine Wirksamkeit nachgewiesen werden, die in Studien weiter charakterisiert wird. Im Gegensatz zu allen anderen medikamentösen Therapien für die genannten Tumoren, erlauben immuntherapeutische Ansätze bei ansprechenden Patienten, eine längerfristige und stabile Krankheitskontrolle.

Das Wichtigste in Kürze

-Neuzulassung eines PD1-Antikörpers für das Maligne Melanom und für das Bronchialkarzinom mit dem Subtyp eines Plattenepithelkarzinoms. Weitere Tumorarten sind in klinischer Prüfung.

-Nebenwirkungen des neuen PD1-gerichteten Immunaktivators sind insgesamt geringer als die Nebenwirkungen einer Standardchemotherapie

Quelle: Prof. Dr. Stefan Frühauf, Herausgeber Krebsmagazin

Klinik Dr. Hancken, Harsefelder Straße 8, 21680 Stade

 

Immuntherapie bei Lungenkrebs – ASCO 2015

Lungenkrebspatienten, die einen Rückfall erleiden, überleben im Schnitt länger, wenn sie mit einem immunstimulierenden Antikörper behandelt werden, im Vergleich zur bislang üblichen Chemotherapie. Dies ist das Ergebnis einer bahnbrechenden Studie, die jetzt erstmalig auf dem Amerikanischen Krebskongress (ASCO) in Chicago präsentiert wurde. In die Leitung der Studie einbezogen waren das Westdeutsche Tumorzentrum der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) am Universitätsklinikum Essen (UK Essen) und die Abteilung Thorakale Onkologie der Ruhrlandklinik.

Gleichzeitig wurden die Ergebnisse im New England Journal of Medicine veröffentlicht, einer der weltweit renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften. Untersucht wurden 272 Patienten, die einen Rückfall eines Plattenepithelkarzinoms der Lunge erlitten hatten. Sie wurden mit dem immunstimulierenden Antikörper Nivolumab behandelt und mit dem bisherigen Standard, einer Chemotherapie mit Docetaxel, verglichen. Die immuntherapeutisch behandelte Patientengruppe hatte eine deutlich längere, mittlere Überlebenszeit.

„Dies ist der erste überzeugende Wirkungsnachweis einer Immuntherapie bei Lungenkrebs“, so Dr. Wilfried Eberhardt, Oberarzt der Inneren Klinik (Tumorforschung). „Wir sind froh, dass wir am Westdeutschen Tumorzentrum zu diesem großen Fortschritt in der Behandlung von metastasiertem Lungenkrebs beitragen konnten.“ Er geht davon aus, dass Lungenkrebs neben dem schwarzen Hautkrebs die zweite Erkrankung ist, bei der die neue Klasse der anti-PD1-Antikörper zur Therapie zugelassen wird. In Chicago wurden weitere Daten präsentiert, die deren Wirksamkeit auch bei anderen Formen von Lungenkrebs demonstrierten.

„Derzeit prüfen wir in klinischen Studien, wie wirksam immunstimulatorische Antikörper bei verschiedenen, fortgeschrittenen Tumorerkrankungen sind“, ergänzt Professor Martin Schuler, Direktor der Inneren Klinik (Tumorforschung). „Wir sind optimistisch, dass künftig viele Krebspatienten von dieser neuen Behandlung profitieren werden.“

Quelle: Beate Kostka M.A. Ressort Presse – Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen

Weitere Informationen: Christine Harrell, Tel. 0201/723-1615, christine.harrell@uni-due.de


Weitere Informationen mit Abstract der Studie im New England Journal of medicine:

http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1504627?af=R&rss=currentIssue

Immuntherapie ist auch in der Hämatologie – also der Behandlung von Leukämien und Lymphomen – angekommen

Anfang Dezember 2014 fand in San Franzisco der weltweit größte Hämatologie Kongress statt. Eine Vielzahl neuer Studien wurden vorgestellt und unter den Experten diskutiert.

Newsletter_Kompetenznetz Maligne Lymphome

Um alle Interessierten und Betroffenen einen TOP – AKtuellen Überblick zu bieten, empfehlen wir den soeben erschienenen NEWSLETTER NR. 26 des des Kompetenznetz Maligne Lymphome, der unter folgende Homepage heruntergeladen werden kann:     http://www.lymphome.de/Netzwerk/Newsletter/

 

Lymphdrüsenkrebs – PET sagt Therapieerfolg besser voraus

Berlin – Beim bösartigen Lymphdrüsenkrebs kann ein rechtzeitiger Therapiewechsel über Leben und Tod entscheiden. Eine Positronen-Emissions-Tomographie (PET), die den Tumor in Lymphknoten aufspüren kann, schafft dafür die Voraussetzung. Die Untersuchung sollte deshalb allen Patienten angeboten werden, fordert der Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V. (BDN) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Meta-Analyse. Wie Forscher in der Fachzeitschrift Lancet Haematology berichten, kann die PET frühzeitig erkennen, ob die Standardtherapie anschlägt.

Das follikuläre Lymphom ist eine häufige Variante des sogenannten Non-Hodgkin-Lymphoms. Anders als beim Hodgkin-Lymphom ist bei diesem Lymphdrüsenkrebs eine endgültige Heilung nicht möglich. Eine Immunchemotherapie kann den Krebs jedoch meist zurückdrängen. Deshalb wird im Anschluss an jeden Therapiezyklus eine Computer-Tomographie (CT) durchgeführt. Die Untersuchung zeigt, ob die Lymphknoten noch vergrößert sind. „Ob sich im Lymphknoten weiterhin lebende Tumorzellen befinden, kann das CT jedoch nicht erkennen“, erklärt der BDN-Vorsitzende Professor Dr. med. Detlef Moka.

Dies ist seit einiger Zeit mit der PET-Untersuchung möglich. Dazu erhalten die Patienten ein radioaktiv markiertes Zuckermolekül in die Vene gespritzt, das nur von lebenden, aber nicht von abgestorbenen Tumorzellen aufgenommen wird. Ein PET-Scanner fängt die Strahlung auf. „Wenn wir die Untersuchung mit einem CT kombinieren, können wir die erkrankten Lymphdrüsen sogar genau lokalisieren“, so Moka. Eine wichtige Information, weil sie eine bessere Vorhersage zum Krankheitsverlauf ermöglicht, wie eine neue Untersuchung belegt.

Nach einer Meta-Analyse, die eine internationale Expertengruppe kürzlich in der Fachzeitschrift Lancet Haematology veröffentlicht hat, erleiden Patienten mit einem Rest-Tumornachweis im PET-CT nach durchschnittlich 17 Monaten einen Rückfall. Patienten ohne Tumorreste hingegen besitzen eine Chance von 83 Prozent, in den nächsten sechs Jahren vom Krebsleiden verschont zu bleiben. „Diese Information ist für die weitere Therapieplanung wichtig“, so BDN-Experte Moka.

Findet das PET-CT keine zurückgebliebenen Tumorzellen, kann für die nächsten Jahre auf weitere Therapien häufig verzichtet werden. „Viele ältere Patienten – das Durchschnittsalter beträgt bei der Diagnose 63 Jahre – werden damit für den Rest ihres Lebens praktisch tumorfrei“, erläutert der Nuklearmediziner. Patienten, bei denen Tumorreste verbleiben, können dagegen von engmaschigen Kontrollen, wiederholter Immunchemotherapie oder einem Therapiewechsel profitieren. Zu den weiteren Behandlungsmöglichkeiten zählen Radioimmuntherapie, Stammzelltransplantation und neue Wirkstoffe wie BCL-2-Inhibitoren, Immunmodulatoren und Antikörper. „Spezialisierte Studienzentren können Auskunft geben, ob diese Anwendungen in Betracht kommen“, sagt Moka.

Vor diesem Hintergrund rechnet Nuklearmediziner Moka damit, dass die PET-CT das alleinige CT beim follikulären Lymphom längerfristig ersetzen und zur Routineuntersuchung für die Therapieplanung wird. Derzeit kann die PET Patienten der gesetzlichen Krankenkassen nicht regelmäßig angeboten werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Kassenleistungen festlegt, hat die Anwendung beim Lymphom im vergangenen Jahr auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat diese Entscheidung als Ungleichbehandlung kritisiert und dafür plädiert, die PET für alle Patienten mit Lymphomen als Kassenleistung zu ermöglichen.

Quelle: Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e.V.

Literatur:  Trotman J. et al.Prognostic value of PET-CT after first-line therapy in patients with follicular lymphoma: a pooled analysis of central scan review in three multicentre studies. Lancet Haematology 2014; 1: e17-e27

www.thelancet.com/journals/lanhae/article/PIIS2352-3026(14)70008-0/abstract

 

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