Schwerpunkt: Anschluss-Rehamaßnahmen   
 Strahlentherapeutische Nachsorge

Die Strahlenbehandlung ist eine wirksame Therapiemethode bei bösartigen und zahlreichen gutartigen Erkrankungen. Es gibt kaum ein Behandlungskonzept in der Krebsbehandlung ohne Strahlentherapie. Die Anwendung von Strahlen erfordert fachspezifische Kenntnisse und Erfahrungen sowie spezielle Geräte, die eine sichere Strahlenapplikation garantieren.

Der Erfolg einer Behandlung, insbesondere, wenn sie auf Heilung ausgerichtet ist, wird häufig durch Nebenwirkungen erkauft. Die Problematik für den Patienten entsteht bei Kombination mehrerer, auch nicht tumorgerichteter Verfahren. Die Zuordnung der Symptome der verschiedenen Therapierichtungen ist für den Patienten, aber auch für den Arzt schwierig. Ein weiteres Problem stellt die Unterscheidung zwischen den Tumorsymptomen und den Nebenwirkungen dar. Aus diesem Grunde ist die Notwendigkeit einer fachkompetenten und gut organisierten Nachsorge sehr wichtig. Rechtzeitig erkannte und korrekt diagnostizierte Beschwerden können behandelt werden.

Die Nebenwirkungen nach Strahlentherapie können alle Organe betreffen. Die Entwicklung der Nebenwirkungen hängt zwar von mehreren Faktoren ab, weist aber einen definierten zeitlichen Verlauf auf, der es ermöglicht, eine Diagnose zu stellen und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Häufige Nebenwirkungen sind Hautrötungen und Entzündungen sowie Schleimhauterkrankungen. Nur wenige Nebenwirkungen sind bedrohlich. Eine frühe Diagnose erleichtert die Behandlung. Es sollte immer daran gedacht werden, dass die Nebenwirkung auf die bestrahlte Region beschränkt ist. Diese einfache Regel wird allerdings von vielen, nicht fachkundigen Ärzten nicht beachtet und die Behandlung fällt nicht korrekt aus.

Die meisten Nebenwirkungen der Strahlentherapie können wirksam therapiert werden. In der Radioonkologie hat man dieses Probleme durch eine gesetzliche Regelung gelöst. Auf diese Weise hat man in der Nachsorge nach Strahlentherapie hohe Qualitätsmaßstäbe gesetzt.

Qualitätssicherung in der Strahlentherapie ist nur möglich, wenn die Daten aller Patienten auf ihr Behandlungsergebnis hin überprüft werden, sodass Vergleiche möglich sind. Daher hat der für die Durchführung der Behandlung verantwortliche, fachkundige Arzt die Wirkungen und die Nebenwirkungen der Strahlentherapie durch entsprechende Nachuntersuchungen zu erfassen, zu dokumentieren und ggf. hat er eine Behandlung einzuleiten. Dabei sind angemessene Zeitabstände nach der Strahlentherapie zur Erfassung früherer und späterer Nebenwirkungen zur Kontrolle des Therapieansprechens sicherzustellen (z. B. 3,6, 12 Monate, danach jährlich, insgesamt mind. bis 5 Jahre nach Beendigung der Strahlenbehandlung). Der Strahlentherapeut kann Teile der Nachsorge auch an einen fachlich geeigneten Arzt übergeben, der diesem die Ergebnisse der Nachsorge mitzuteilen hat. Das enthebt den Strahlentherapeuten aber nicht von seiner Verantwortung für die Nachsorge.

Bei der Untersuchung, Behandlung und Nachsorge muss eine interdisziplinäre (Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen) Zusammenarbeit gesichert sein. Die Spätfolgen der Therapie sollten nach anerkannten Kriterien quantifiziert werden, damit Vergleiche auch zwischen verschiedenen Instituten möglich sind. Der Strahlentherapeut trägt für die von ihm durchgeführte Behandlung, in die eine sach- und fachgerechte Nachsorge unabdingbar eingeschlossen ist, die volle Verantwortung. Die Nachsorge erfolgt im Allgemeinen interdisziplinär, da Wirkungen und Nebenwirkungen einer heute meist multidisziplinären (d. h. die Anwendung mehrerer Therapien gleichzeitig oder nacheinander) Tumorbehandlung nur in Zusammenwirkung aller beteiligten Fachgebiete festgestellt, beurteilt und behandelt werden können. Eine alleinige Nachsorge durch Dritte, die nicht über die notwendigen Planungsunterlagen zur Strahlenbehandlung und über das notwendige strahlenbiologische und strahlentherapeutische Wissen verfügen, ist nicht ausreichend. Die Nachsorge sollte, insbesondere bei multimodalen (d. h. die Anwendung mehrerer Therapien gleichzeitig oder nacheinander) Konzepten, als interdisziplinäre Aufgabe verstanden werden, wobei die Untersuchungsmethoden und Erfahrungen anderer Fachgebiete zu integrieren sind.

Die Nachsorge sollte zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

Zeit nach Bestrahlungsende  
1 - 3 Monate Erfassung früherer Reaktionen
6 Monate Erfassung des Übergangs von Früh- zu Spätreaktionen
12 Monate Erfassung von Spätreaktionen
24 Monate Erfassung von Spätreaktionen
36 Monate Erfassung von Spätreaktionen
48 Monate Erfassung von Spätreaktionen
60 Monate Erfassung von Spätreaktionen

Dieses Zeitraster ermöglicht in der Regel eine nahezu lückenlose Erfassung von Nebenwirkungen der Strahlentherapie, da erfahrungsgemäß die meisten späten Nebenwirkungen sowie die meisten Tumorrezidive (d. h. Wiederauftreten des Tumors an selbiger Stelle oder in der näheren Umgebung) in diesem Zeitraum aufgetreten sind. Der strahlenanwendende Arzt kann entscheiden, ob im Einzelfall von diesem Zeitplan abgewichen werden kann. Im Fall behandlungsbedürftiger Nebenwirkungen sind fallbezogene weitere Kontrollmaßnahmen, ggf. in Kooperation mit anderen Fachärzten durchzuführen.