Anschluss-Reha-Maßnahmen Was sind sie und wie werden sie eingeleitet? Prof. Dr. U. Gärtner, Paracelsus Klinik, Bad Gandersheim In der vorliegenden "Verfahrensbeschreibung” wird kurz allgemein auf Anschluss-Rehabilitationsmaßnahmen eingegangen. Es folgt eine Definition dieses speziellen Verfahren der Patientenversorgung und es werden die Voraussetzungen dafür beschrieben. Eine Anschluss-Rehabilitationsmaßnahme, meist noch immer "AHB" (Anschlussheilbehandlung) genannt, ist eine stationäre oder ambulante Patientenbetreuung, die unmittelbar an die Akutbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) anschließt. Ein unmittelbarer Anschluss liegt auch vor, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung angetreten wird. Ist die Einhaltung dieser Frist aus tatsächlichen oder medizinischen Gründen nicht möglich, z. B. nach einer Strahlenbehandlung, ist eine Frist von vier Wochen zulässig. Für eine weitere Fristverlängerung ist ggf. der Kostenträger zuständig. Wie lange dauert eine Rehabilitationsmaßnahme? Grundsätzlich werden Rehabilitationsmaßnahmen für 3 Wochen bewilligt. Dem Erreichen des Rehabilitationszieles angepasst, können sie im Einzelfall verkürzt oder verlängert werden. Welche Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme müssen erfüllt sein? Die persönlichen:
Die versicherungsrechtlichen:
Patienten, die durch die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme einen finanziellen Ausfall erleiden, erhalten:
Das Übergangsgeld wird vom Rentenversicherungsträger (auch ARGE) ausgezahlt. Antragsformulare erhalten die Patienten mit dem Bewilligungsbescheid. Bei Anschlussrehabilitationen setzt sich der Kostenträger direkt zur Klärung der Ansprüche mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Patienten können auf die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme Haushaltshilfe erhalten, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Unter denselben Voraussetzungen können Kosten für die anderweitige Unterbringung von Kindern während einer Rehabilitationsmaßnahme (z. B. Mitnahme in die Klinik) übernommen werden. Alle Antragsformulare und Merkblätter hält z. B. die ARGE im Internet unter www.argekrebsnw.de bereit. Wie ist die Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen? Mit den speziellen Antragsformularen, die den Krankenhäusern, aber auch den Krankenkassen von den Kostenträgern zur Verfügung gestellt werden. Die "ärztlichen Befundberichte" sollen möglichst präzise Angaben zur Krebserkrankung sowie zu Nebenerkrankungen und/oder Behinderungen des Patienten enthalten. |